PV-Anlagen: Eigenverbrauch von Solarstrom

Staatliche Förderung der Eigenverbrauchsregelung

Solarstrom selbst verbrauchen lohnt sich
Mit der Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 1. Juli 2010 wird der Eigenverbrauch von Solarstrom zu einer lukrativen Alternative. Die neuen Tarife beinhalten eine Sonderregelung. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlichen einen staatlichen Extrabonus.

Staatlicher Extrabonus

Der Eigenverbrauch von Solarstrom hat verschiedene Vorteile gegenüber der Einspeisung in das Netz: Der Endverbraucher macht sich unabhängig von den Erhöhungen der Strompreise, der finanzielle Ertrag wird erhöht und das öffentliche Stromnetz entlastet. Bis zu einem Anteil von 30 Prozent an Eigenverbrauch gibt es nach der Neuregelung 17,67 Cent pro Kilowattstunde als Eigenverbrauchsbonus. Steigt der Anteil an selbstverbrauchtem Strom auf über 30 Prozent, so erhält der Betreiber einen Bonus von 22,05 Cent pro selbstverbrauchter Kilowattstunde. Berücksichtigt man die eingesparten Stromkosten, liegt der Eigenverbrauchstarif damit um bis zu acht Cent pro Kilowattstunde höher liegt als bei der Einspeisung. Dies wirkt sich positiv auf die Rendite aus.

Die Eigenverbrauchsregelung gilt für Photovoltaik Anlagen bis zu einer Größe von 500 Kilowatt Spitzenleistung. Um den Anteil des Eigenverbrauchs zu messen, wird zusätzlich zu dem Solarstromzähler ein weiterer Zähler benötigt, der sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die Menge des in das Netz eingespeisten Stroms misst. Der Saldo mit dem Solarstromzähler ergibt dann den Eigenverbrauch. Die Hersteller von Photovoltaik Anlagen haben bereits auf die anstehende Änderung im Erneuerbare Energien Gesetz reagiert: Mittlerweile werden komplette Systeme angeboten, die den Eigenverbrauch erhöhen.

Überblick über die Eigenverbrauchs-Vergütung im Jahr 2011

Ab 1. Juli 2011 werden die Sätze angepasst. Je nach bis dahin von der Bundesnetzagentur prognostiziertem Zubau an PV-Anlagen für das ganze Jahre wird die Degression zum Jahreswechsel 2012 vorgezogen und die Einspeisevergütung – in Dreierschritten – um 0%, 3%, 6%, 9%, 12% oder 15% abgesenkt. Mit dieser Absenkung sinkt auch die Vergütung für den Eigenverbrauch. Der Abstand allerdings – 16,38c / kWh bzw. 12c / kWh – bleibt erhalten.

Bedingung für den Erhalt der Vergütung für Eigenverbrauch ist, dass der Strom in unmittelbarer räumlicher Nähe von Anlagenbetreibern selbst oder Dritten verbraucht wird und die Höhe des Verbrauchs exakt nachgewiesen wird. Inselanlagen werden nicht gefördert – die Photovoltaikanlage muss also ans Netz angeschlossen sein.

 
Datum der Inbetriebnahme ab 1. Juli 2011 Verbrauch
(in % der Anlagenleistung)
Leistung bis 30 KW Leistung 30-100 KW Leistung 100-500 KW
-0% bei Zubau unter 3,5 GW bis 30% 12,36c 10,95c 9,48c
  ab 30% 16,74c 15,33c 13,86c
-3% bei Zubau 3,5 GW bis 4,5 GW bis 30% 11,50c 10,13c 8,71c
  ab 30% 15,88c 14,51c 13,09c
-6% bei Zubau 4,5 bis 5,5 GW bis 30% 10,64c 9,31c 7,93c
  ab 30% 14,02c 13,69c 12,31c
-9% bei Zubau 5,5 bis 6,5 GW bis 30% 9,77c 8,49c 7,15c
  ab 30% 14,15c 12,87c 11,53c
-12% bei Zubau 6,5 bis 7,5 GW bis 30% 8,91c 7,67c 6,38c
  ab 30% 13,29c 12,05c 10,76c
-15% bei Zubau über 7,5 GW bis 30% 8,05c 6,85c 5,60c
  ab 30% 12,43c 11,23c 9,98c


Rechenbeispiel

Eine vierköpfige Familie installiert eine Solarstromanlage mit einer Leistung von fünf Kilowattpeak (kWp) und finanziert die Anschaffungskosten in Höhe von 15.000 Euro zu 75 Prozent über KfW-Darlehen. Die Anlage produziert 5000 Kilowattstunden (kWh) Solarstrom im Jahr. Davon nutzt die Familie 50 Prozent im eigenen Haushalt, dies sind 2500 kWh. Der Energieversorger berechnet für den Strombezug aus dem Netz netto 20 Cent je Kilowattstunde.
Im ersten Betriebsjahr erhält die Familie für die ersten 1500 Kilowattstunden Eigenverbrauchsanteil (= 30 Prozent) eine Vergütung von 247,20 Euro (1500 x 16,48 Cent), für die restlichen 1000 Kilowattstunden 208,80 Euro (1000 x 20,88 Cent). Zudem ersparen sich die Bewohner 500 Euro Stromkosten, die sie sonst an den Energieversorger zahlen müssten (2500 kWh x 20 Cent). Der nicht selbst verbrauchte Solarstrom wird in das Netz eingespeist und mit 822 Euro vergütet (2500 x 32,88 Cent). Das macht in der Summe einen Ertrag von 1.778 Euro gegenüber 1.644 Euro bei einer kompletten Einspeisung des Solarstroms in das Netz – also einen Vorteil von 134 Euro/Jahr.
Nutzt die Familie lediglich 30 Prozent selbst (1500 kWh), schmilzt der Vorteil auf 54 Euro/Jahr. Allerdings könnte sie sich dann auch eine kleinere 3-Kilowatt Anlage kaufen. Dort entsprechen 1500 kWh wieder 50 Prozent Eigenverbrauch der Vorteil steigt dann wieder auf 80 Euro.


Quelle: SolarLokal Informationsservice